Allgemeine Geschäftsbedingungen

    Talent-Mining ist ein Produkt der Talent-Mining GmbH (hier nachfolgend Talent-Mining genannt). Talent-Mining berät seine Kunden bei der Suche und Auswahl von Kandidaten bzw. findet für seine Kunden Kandidaten für die Besetzung von Fach- und Führungspositionen. Mit Abschluss eines Vertrages unter Verweis auf diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") beauftragt der Auftraggeber eine Kandidatensuche, Direktansprache, ggfs. Bewerberauswahl und Übergabe von Bewerbungen durch Talent-Mining. Diese Leistungen werden auch wirksam vereinbart, wenn die Parteien den Abschluss des Vertrages unter Einbeziehung dieser AGB mündlich vereinbaren.

    § 1 Allgemeines

    1.1. Diese AGB regeln ausschließlich die Vertragsbeziehung zu Auftraggebern die im Sinne des Gesetzes Unternehmer, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind.

    1.2. Der Auftraggeber erkennt die Geltung dieser AGB durch seine Auftragserteilung an. Diese AGB gelten für sämtliche – auch zukünftige – Verträge des Auftraggebers mit der Talent-Mining, auch wenn auf diese AGB nicht nochmals ausdrücklich Bezug genommen wird. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, Talent-Mining stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

    1.3. Die Details zum Ablauf sind in Form eines verbindlichen Projektplans von Talent-Mining vorgegeben. Alle Informationen zum persönlichen und fachlichen Anforderungsprofil und weiteren Details werden Talent-Mining vom Auftraggeber zu Verfügung gestellt. Dies erfolgt in Form einer Stellenanzeige welche mit Bereitstellung an Talent-Mining zeitgleich durch zusätzliche Anforderungen in schriftlicher Ausführung ergänzt werden kann.

    § 2 Kosten

    2.1. Rechnungen sind mit Zugang beim Auftraggeber sofort zur Zahlung fällig. Dem Auftraggeber wird ein Zahlungsziel von 10 Kalendertagen eingeräumt. Alle Honorare und Preise des Auftragnehmers sind Nettoangาben. Die gesetzliche Mehrwertsteuer wird von Talent-Mining separat ausgewiesen.

    2.2. Der Auftrag ist mit Übergabe aller eingegangenen Bewerbungen nach maximal 21 Tagen ab Projektstart durch Talent-Mining beendet oder wenn der Auftraggeber die Position nicht mehr besetzen möchte und den Vertrag kündigt. Sollten keine Bewerbungen vermittelt worden sein, ist als maximales Honorar die zum Zeitpunkt der Auftragserteilung gültige Grundpauschale zum Zeitpunkt der Beendigung fällig. Bei einer erfolgreichen Kandidatensuche werden zusätzlich zur Grundpauschale weitere Kosten pro übergebenen Bewerber gemäß Auftragsbestätigung von Talent-Mining dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. Es gelten die Kosten der jeweils aktuellen Preisliste nach Abzug eventuell eingeräumter Rabatte.

    Wir speichern Ihre personenbezogenen Daten ausschließlich auf sicheren und geschützten Servern in Deutschland. Fällt der Zweck der Datenerhebung weg oder ist das Ende der gesetzlichen Speicherfrist erreicht, werden die erhobenen Daten gesperrt oder gelöscht.

    § 3 Gewährleistung / Haftung

    3.1. Eine Gewährleistung oder Haftung von Talent-Mining dafür, dass ein ausgewählter oder empfohlener Kandidat die vom Auftraggeber gesetzten Erwartung nicht erfüllt oder bestimmte Ergebnisse nicht erzielt, wird von Talent-Mining nicht übernommen. Talent-Mining übernimmt keine Gewährleistung oder Haftung für die vom Kandidaten gemachten Angaben oder vorgelegten Dokumente, wie Zeugnissen, Arbeitserlaubnis, Lebenslauf oder weiteren Angaben zu seiner Qualifikation.

    3.2. Talent-Mining ist frei von jeglichen Gewährleistungs- oder Haftungsansprüchen, die sich aus der Arbeit durch von Talent-Mining präsentierten Kandidaten für den Auftraggeber direkt oder indirekt ergeben. Für eventuelle Haftungsansprüche gegenüber dem Kandidaten hat der Auftraggeber eine eigene Versicherung abzuschließen.

    3.3. Talent-Mining haftet für eigenes zu vertretendes Verschulden nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden auf Grund von Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit und zwingenden gesetzlichen Haftungsgründen.

    3.4 Talent-Mining haftet auch für seine Erfüllungsgehilfen oder gesetzlichen Vertretern nach den vorstehenden Regelungen. Etwaige Haftungsansprüche gegenüber dem Kandidaten sind ausschließlich diesem gegenüber geltend zu machen.

    3.5 Eine über die in Ziffer 3.1 bis 3.4 hinausgehende Haftung ist ausgeschlossen.

    § 4 Vertraulichkeit

    4.1. Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass vertrauliche Informationen und Daten von Talent-Mining im Rahmen der Vertragsbeziehung elektronisch verarbeitet und gespeichert werden. Die Daten werden nicht unbefugt an Dritte weitergegeben. Ausdrücklich als befugt gilt die Übermittlung von Kundendaten an von Talent-Mining zum Zwecke der Vertragsabwicklung und Abrechnung beauftragte Unternehmen, wie z.B. Researcher, freie Berater oder die angesprochenen Kandidaten.

    4.2. Talent-Mining verpflichtet sich, sämtliche ihr während der Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.

    § 5 Schriftformerfordernis

    Nebenabreden bedürfen der Schriftform; auch mündliche oder telefonische Zusagen sollen zu ihrer Wirksamkeit schriftlich bestätigt werden.

    § 6 Gerichtsstand, Vertragssprache, Anwendbares Recht

    Ist der Kunde Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, wird der Geschäftssitz der Talent-Mining in Köln, als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat. Es gilt das deutsche Recht.

    § 7 Salvatorische Klausel

    Sollte eine Bestimmung des Vertrages oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen lückenhaft oder unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit des Vertrages und der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Es gilt dann eine solche Regelung als vereinbart, die in zulässiger Art und Weise dem zum Ausdruck gekommenen Vertragswillen am nächsten kommt.